[Achtung: Schreibweise von 1811] Heim hohlen, verb. reg. act. nach Hause, in seine Wohnung, in seinen Wohnort, in sein Vaterland hohlen. Besonders, seine Braut oder neue Ehegattinn feyerlich in seine Wohnung führen.... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_1_1659